Folgt auf Ablehnung von Asylanträgen auch konsequent die Abschiebung?

Zu dieser Frage will sich die Mannheimer AfD-Fraktion ein detailliertes Bild machen. Um exakte Kenntnisse zur tatsächlichen Vollzugspraxis des Aufenthaltsgesetzes in Mannheim zu erhalten, sollen weitere Informationen und konkrete Zahlen dargelegt werden. Die AfD-Fraktion hat daher der Stadtverwaltung für die Juni-Sitzung des Gemeinderats folgende ausführlichen Fragen gestellt:

  1. Wie viele Abschiebungen und freiwillige Ausreisen wurden in 2013, 2014 und 2015 aus Mannheim vollzogen?
  2. Wie viele Anträge auf Sicherungshaft wurden in 2013, 2014 und 2015 mit Bezug auf in Mannheim ansässige oder festgenommene Personen gestellt?
  3. Wie viele eingeleitete Abschiebungen scheiterten, weil die Betroffenen sich der Abschiebung entzogen?
  4. Wie viele vollziehbar Ausreisepflichtige wurden – zu bestimmten Stichtagen oder im Durchschnitt – in Mannheim 2013, 2014 und 2015 geduldet?
  5. Welche Erkenntnisse gibt es darüber, wie viele als Asylbewerber Abgelehnte, deren Asylverfahren in der Mannheimer LEA begann, nach Ablauf der Residenzpflicht aus ihren zugewiesenen Wohnorten nach Mannheim zurückkehren?
  6. Welche Kosten entstanden durch die Duldungen für die öffentliche Hand, darunter die Stadt Mannheim?