Auf den Planken flattern sie am Boden herum, die Verpackungen der Fast-Food-Industrie. Ebenso manch ausgedienter Pappbecher. Gerade eben noch enthielt er heißen Kaffee. Jetzt liegt er zertreten in der Ecke oder am Blumenkübel: Die Sauberkeit im öffentlichen Raum hat in den letzten zehn Jahren erheblich gelitten. Auch wenn soziale Zustände meist viele Ursachen haben, hält die AfD-Fraktion zwei für besonders wirksam: Das explosionsartige Wachstum der Fastfood-Industrie in Verbindung mit zunehmender Nachlässigkeit eines Teiles der Passanten, der sich nicht verantwortlich fühlt für seine Umgebung. Die einen verdienen an dem Müll, den die anderen achtlos wegwerfen. Es ist davon auszugehen, dass sich diese Entwicklung fortsetzen wird, wenn nicht eingegriffen wird.
Zwar verbietet die städtische Allgemeine Polizeiverordnung das Wegwerfen von Fastfood-Verpackungen und Kaffeebechern, aber bisher kümmerte sich niemand um die Durchsetzung dieser Vorschrift, und genügend geeignete Abfallbehälter an den richtigen Standorten gibt es auch nicht. Die Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger im Stadtzentrum war ein richtiger Schritt, da sie die Begünstigten sind. Allerdings werden tausende unbeteiligter Mieter mit Reinigungskosten belastet, die ausschließlich und direkt zurechenbar von der Fastfood-Industrie verursacht werden. Dies widerspricht dem Verursacherprinzip.
Frühere Versuche, zum Beispiel der Stadt Kassel, eine kommunale Abgabe auf Wegwerfgeschirr einzuführen, wurden vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt. Allerdings sollten diese Abgaben erklärtermaßen nicht der Finanzierung der kommunalen Aufgaben der Stadtreinigung dienen, sondern die Nutzung von Wegwerfgeschirr unwirtschaftlich machen und somit das Verhalten der Unternehmen lenken. Darin sah das Verfassungsgericht den Versuch von Kommunalpolitikern, sich in die ausschließliche Abfall-Gesetzgebungskompetenz des Bundes einzumischen. Vor diesem Hintergrund halten wir eine verfassungskonforme Regelung für möglich. Der AfD geht es dagegen um das Verursacherprinzip: Wer Verursacher für die Verschmutzung der Stadt und Umwelt durch Einmal-Geschirr ist, der soll zahlen.
Die AfD-Fraktion legt dem Mannheimer Gemeinderat in seiner März-Sitzung daher einen entsprechenden Antrag vor. Darin heißt es, dass der Gemeinderat beschließen möge:
- Die Verwaltung legt einen Satzungsentwurf vor für die Erhebung einer verfassungsfesten Kommunalabgabe auf Wegwerfgeschirr und Wegwerf-verpackungen im Über-den-Schalter-Verkauf.
- Die Verwaltung untersucht verschiedene Möglichkeiten der Bemessung und Erhebung, damit Erhebungsaufwand und Ertrag in einem akzeptablen Verhältnis stehen.
- Die Abgabe soll nicht der Lenkung oder Beeinflussung des Verbraucher- oder Anbieterverhaltens dienen. Vielmehr sollen entsprechend dem Verursacher-prinzip Einnahmen generiert werden, um auf öffentlichen Flächen, die durch Schnellgastronomie besonders belastet sind, angemessene Sammel- und Reinigungsaktivitäten zu finanzieren.
- Es ist sicher zu stellen, dass die an die Anlieger in den entsprechenden Reinigungszonen zu belastenden Reinigungsgebühren um die aus der geforderten Kommunalabgabe zu finanzierenden Aufwände reduziert werden.