Die AfD-Fraktion im Mannheimer Gemeinderat beobachtet mit Sorge, wie die Stadt ständig neue, überflüssige Stabsstellen für Klientelpolitik, Ideologieproduktion und Selbstdarstellung schafft. Sogar einen eigenen Gattungsbegriff hat die Verwaltung dafür erfunden. Sie nennt die Stelleninhaber/innen “Vielfaltsbeauftragte”. Das neueste Beispiel für diese Verschwendung von Steuergeld ist die jüngst ausgeschriebene Stelle als
Beauftragte(r) für die Gleichbehandlung verschiedener Formen sexueller Identität
Da Mannheim als Großstadt mit Sicherheit kein Ort organisierter sexueller Unterdrückung ist, fragt sich die AfD-Fraktion, welche kommunale Aufgabe der, die oder das künftige Stelleninhabexx eigentlich übernehmen soll. Daher hat sie die folgende Anfrage an die Verwaltung gestellt:
1. Mit welchen kalkulatorischen Vollkosten (Personalkosten und Kosten des Arbeitsplatzes) wird die o.g., im Mannheimer Morgen vom 21. Februar 2015 ausgeschriebene Stelle künftige Haushalte jährlich belasten?
2. Welche jährlichen Vollkosten ergeben sich, wenn die Stelle – wie für möglich erklärt – in zwei halbe Stellen aufgeteilt wird?
3. An welche verschiedenen Formen sexueller Identität hat die Verwaltung bei der Benennung der Stelle gedacht? (Bitte aufzählen.)
4. Welche nachgewiesenen Vorkommnisse von Ungleichbehandlung verschiedener Formen sexueller Identität hat es in Mannheim in den letzten fünf Jahren gegeben: Innerhalb der Stadtverwaltung, der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften? In privaten Unternehmen? In Familien und Wohngemeinschaften? In der Öffentlichkeit?
5. Über welche objektiven Maßstäbe verfügt die Verwaltung, um Ungleichbehandlung verschiedener Formen sexueller Identität erkennen und ggf. ihr Ausmaß messen zu können?
6. Gegenüber wem oder was hält die Verwaltung die Gleichbehandlung verschiedener Formen sexueller Identität für geboten?
7. Über welche objektiven Maßstäbe verfügt die Verwaltung, um Gleichbehandlung verschiedener Formen sexueller Identität praktizieren und ggf. die Zielerreichung
8. Ist es im Zusammenhang mit dem Umgang mit verschiedenen Formen sexueller Identität richtig, Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln, oder ist es geboten, Gleiches ungleich und Ungleiches gleich zu behandeln?
9. Was genau ist mit den folgenden Aufgaben aus der Stellenausschreibung gemeint?
“Gemeinsame Mitwirkung an der Weiterentwicklung und Umsetzung der städtischen Antidiskriminierungspolitik mit den weiteren städtischen Vielfaltsbeauftragten.”
“Vernetzung und Unterstützung der LSBTTIQ-Community in Mannheim.”
10. Inwiefern handelt es sich dabei um kommunale Aufgaben – insbesondere unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips?
11. Warum fehlt in der Stellenausschreibung der sonst übliche Hinweis auf bevorzugte Bewerbergruppen?
12. Wie gedenkt die Verwaltung die von Bewerbexx geforderten Kenntnisse der Lebenslagen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender-Personen zu evaluieren?
13. Warum verzichtet die Verwaltung ohne Not auf die Forderung von Kenntnissen der Lebenslagen von Pansexuellen, Asexuellen, BDSMlern und Heterosexuellen?
14. Erwartet die Verwaltung lediglich theoretische, ggf. nur angelesene Kenntnisse, oder wird sie auf lebenspraktische sexuelle Erfahrungen in multikulturellen und multiethnischen LSBTTIQ-Umgebungen bestehen?
15. Wäre es angesichts der Spezialisierung der Stelle zulässig, die Bewerbexx in einem Bewerbungsgespräch nach ihrer sexuellen Orientierung und ihren einschlägigen Erfahrungen zu befragen? Wenn nein, wie gedenkt die Verwaltung die Eignung und Befähigung der Bewerbexx zu überprüfen?
16. Gibt es neben der öffentlichen Stellenausschreibung eine interne Stellenbeschreibung, die Aufgaben, Verantwortlichkeit und Kompetenzen enthält, und welchen Wortlaut hat sie?
17. Welche nachteiligen Folgen für die Mannheimer Bürgerinnen und Bürger und die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung der Stadt hätte es, wenn die o.g. Stelle dauerhaft unbesetzt bliebe und gestrichen würde?
Hier der Link zur herausfordernden Stellenausschreibung im Original.