Informationssystem zum Zustand städtischer Gebäude gefordert

Niemand weiß heute, wie hoch der Instandhaltungsstau bei städtischen Hoch- und Ingenieurbauten wirklich ist. Die Mannheimer AfD-Fraktion vermutet, bis zu eine Milliarde Euro. Daher fordert sie von der Verwaltung ein Gebäude-Informationssystem mit belastbaren Zustandsindikatoren und Statusbewertungen. Ohne eine solche Grundlage wären künftige Entscheidungen über Investitionen in den städtischen Gebäudebestand reine politische Willkür.

Im Herbst muss ein neuer Doppelhaushalt beschlossen werden. Die große Gefahr besteht, dass von vornherein zu geringe Mittel in die Instandhaltung und Instandsetzung investiert werden. Dabei werden die verschiedensten Projekte um das Geld und die Stimmen der Stadträte konkurrieren. Außerdem sind die Lobbyisten bereits aktiv. Sie möchten, dass Neubauten und Schaufensterprojekte beschlossen werden, während der durchschnittliche Erhaltungszustand immer schlechter wird.

Ohne ein solches Informationssystem könnten die Bilanzzahlen des Haushaltes leicht zu völlig falschen Einschätzungen führen, wenn nämlich einfach nur das Anlagevermögen durch Neuzugänge wächst, obwohl es im Schnitt in Wirklichkeit gleichzeitig verrottet. Die Abschreibungen geben hierüber keine sachgerechte Auskunft.

Der von der AfD-Fraktion eingebrachte Antrag an den Gemeinderat hat folgenden Wortlaut:

Der Gemeinderat möge beschließen:

  1. Die Verwaltung legt bis spätestens Ende August eine Liste kurz- oder mittelfristig erforderlicher Gebäudesanierungs- und Bauunterhaltungsmaßnahmen vor, bei denen die zu erwartenden Kosten größer sind als € 2 Mio. im Einzelfall.
  2. Die Liste soll alle im Eigentum befindlichen Gebäude incl. Eigenbetriebe enthalten, sowie angemietete Gebäude, soweit die Stadt die Unterhaltung vertraglich übernommen hat.
  3. Stichwortartig anzugeben sind jeweils die wesentlichen Mängel, z.B. Allgemeiner Erhaltungszustand, Nutzbarkeit/Funktionsfähigkeit, Brandschutz, Energieverbrauch, usw.
  4. Für die zu erwartenden Kosten sind jeweils ein optimistischer, wahrscheinlicher und ein pessimistischer Wert anzugeben.
  5. Zusätzlich ist anzugeben, ob die aktuelle Nutzung voraussichtlich mittel- oder langfristig beibehalten werden soll, oder ob Verlagerung oder Wegfall geplant oder zu erwägen ist.
  6. Weiterhin ist anzugeben, ob die Unterhalts- oder Sanierungsmaßnahmen zur Vermeidung noch größerer Schäden nach dem Urteil der Verwaltung – Finanzierbarkeit vorausgesetzt – innerhalb von zwei, vier oder sechs Jahren angegangen werden sollten.