Auf einen Blick erkennbar: Vollkonsolidierte Bilanz

Im Beteiligungsbericht 2012 der Stadt Mannheim sind mehrere Organigramme über den Konzern Stadt mit Eigenbetrieben und unmittelbaren Beteiligungen bzw. geringfügigen unmittelbaren Beteiligungen ausgewiesen. Es fehlt allerdings die Darstellung aller Vermögens- und Schuldposten in einer konsolidierten Bilanz mit entsprechenden Erläuterungen dazu. Stadtrat Helmut Lambert, Experte für Wirtschaftszahlen und Steuerfragen, äußert sich zu den vorgelegten Zahlen: „Ohne eine konsolidierte Bilanz ist die Vermögenslage und die Schuldensituation der Stadt nicht exakt zu erkennen.“ Die bisherige Veröffentlichungspraxis der Stadt Mannheim, auch die städtischen Gesellschaften betreffend, ist nach Auffassung der AfD-Fraktion nicht transparent genug.

Da de facto der städtische Haushalt auch für Schulden der Töchter bürgt, lehnt die AfD-Fraktion ein schleichendes Wachstum von Schattenhaushalten in den Bilanzen ab. Die AfD-Fraktion fordert deshalb eine regelmäßige und zeitnahe öffentliche Berichterstattung aller städtischen Gesellschaften auf ihren Webseiten und auch auf den Webseiten der Stadt. Dazu gehört insbesondere die verständlich formulierte und transparente Darstellung der Entwicklungen des laufenden Geschäftsjahres, aber auch der Vergleich zu den Zahlen des Vorjahres, sowie entsprechende vergleichende Grafiken. Dies geht zwar über die gesetzliche Veröffentlichungspflichten der §§ 325-329 HGB hinaus. Im Ergebnis ist es jedoch möglich, anhand mehrjähriger Trends leicht zu erkennen, ob dem Grundsatz der Eigenwirtschaftlichkeit Rechnung getragen, und ob die Verschuldung auf- oder abgebaut wird. Dies ist jedoch ganz im Sinne der §§ 300 bis 307 HGB (Handelsgesetzbuch) bzw. nach IFRS (International Financial Reporting) Nr. 10 geforderten sogenannten Vollkonsolidierung.