Auf die erste Instanz folgt die zweite

Heute berichtet der Mannheimer Morgen auf der Basis einer dpa-Meldung über den Namensrechtsstreit zwischen dem Verein “Aktion Lebenshilfe für alle“ und der “Allianz für Fortschritt und Aufbruch“ über die Verwendung des Akronyms “ALFA“. Die Neuigkeit, das für uns negative erstinstanzliche Urteil in der Hauptsache, hatte Spiegel-online bereits am 29.04. gemeldet.  Der ALFA-Bundesvorstand beurteilt die Aussichten in der zweiten Instanz positiv und hat unseren Prozessbevollmächtigter RA Dr. Müller-Riemenschneider beauftragt, fristgerecht Berufung beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) München einzulegen.