Vandalismus bei Leerstand – oder doch besser Mieteinnahmen plus Hausmeister?

Die Fülle einengender Rechtsvorschriften führt oft zu seltsamen Blüten und immer wieder zu Handlungsunfähigkeit. So wird auch in Mannheim auf der Rheinau der ursprüngliche Sinn von Dienstwohnungen auf den Kopf gestellt: Dienstwohnungen stehen lieber leer, als dass ein Hausmeister darin wohnen darf. Genau so sieht es in der Konrad-Duden-Schule aus. Und weil die Wohnungen der Hausmeister leer stehen, verwaist das Schulgebäude samt riesigem Gelände nach der Unterrichts- und Schulzeit, am Abend und in der Nacht. Ein gefundenes Fressen für Brandstiftung, Drogenszene und Einbrecher. Man gibt die Schule nach Schulschluss dem Vandalismus preis.

In Behörden-Deutsch nennt sich das übrigens „Umwandlung von Dienstwohnungen für Schulhausmeister in funktionsgebundene Werkmietwohnungen“. Das Ganze wirkt aber offensichtlich lähmend bei der Lösung des eigentlichen Problems: Denn Fakt ist, dass sich, laut zuständigem Fachbereich der Stadt, die Miete für die Dienstwohnung am marktüblichen Preis zu orientieren habe. Das sind 950 Euro. Doch für einen Hausmeister ist das viel zu teuer! Komplette zwei Drittel eines Monatsgehalts würden dann für einen solchen Mietpreis drauf gehen. Also bleibt die Wohnung unbewohnt. Die eine Wohnung wird nach dem Personalabbau vor mehreren Jahren sowieso als unentgeltlicher Lager- und Schulungsraum vom Roten Kreuz genutzt. Und die andere darf als Lagerfläche für den Hausmeisterbedarf herhalten. So hat es der Schulträger, das zuständige Dezernat der Stadt, bestimmt. Und das, obwohl im Keller bereits mehr als ausreichend Platz für eine solche Lagerung besteht.

Doch kann es überhaupt einen richtigen Marktpreis für Hausmeister-Wohnungen? Man nimmt den Leerstand in Kauf, bevor man sie dem eigenen Mitarbeiter zur bezahlbaren Miete überlässt, wie es ja eigentlich auch im Interesse der Schule und des Schulträgers sein müsste. Kosten für Beseitigung und Instandhaltung von Schäden durch Vandalismus nimmt man da billigend in Kauf.

Nach der leerstehenden Wohnung schauen, das darf der Hausmeister übrigens. Und zwar bei den regelmäßig von ihm durchzuführenden Kontrollgängen. Das gehört zu seinem Aufgabenbereich.

Der Ausschuss für Bildung und Gesundheit/Schulbeirat und Jugendhilfeausschuss beschäftigt sich am 23. September 2015 mit genau diesem Thema. Der Mannheimer Gemeinderat entscheidet am 06. Oktober 2015.