In der Sitzung des Hauptausschusses am 16. Mai konnte man an Applaus etlicher Bürger beobachten, wofür es gelegentlich eine Prämie für Populismus gibt. ML und FDP hatten es sich leicht gemacht und nicht nur die Entwurfsplanung des Büros Lenzen für den Grünzug Nordost als überzogen und zu teuer abgelehnt, sondern auch gleich den Ausstieg aus dem Durchführungsvertrag über die BUGA gefordert. Warum haben wir das nicht eigentlich auch gemacht? Ein Wenig Beifall könnte uns schließlich nicht schaden. Die Antwort ist differenziert – so wie unser Antrag, dessen Inhalt wir nächste Woche im Gemeinderat erneut zur Geltung bringen wollen.
Was fordern wir? Unsere Grundhaltung ist seit 2014 unverändert. Die BUGA ist – wenn auch nur knapp – in einem Bürgerentscheid bestätigt worden. Den respektieren wir. Außerdem ist es grundsätzlich richtig, wenn eine Stadt im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten alle zehn Jahre ein größeres Stadtentwicklungsprojekt aufsetzt, in dem mehrere Teilprojekte auf ein gemeinsames Ziel hinarbeiten. Der Grünzug Nordost in Verbindung mit Wohnungsbau und BUGA ist ein solches Projekt.
Was uns jedoch aktuell Sorgen bereitet, ist die Tatsache, dass es bisher noch nicht mal im Ansatz Konzepte gibt, wodurch die BUGA eigentlich für Besucher attraktiv werden soll. Dass eine traditionelle “Blümchenschau“ auf einer landschaftlich eher reizlosen Fläche im Jahr 2023 Besuchermassen anziehen wird, glauben wir jedenfalls nicht. Dazu würde auch passen, dass in den Flächenplanungen bisher keinerlei Besucherparkplätze vorgesehen sind. Gleiches würde für eine angedachte Seilbahnstrecke zum Gelände gelten, ein Quasistandard der letzten BUGAs. Aus unserer Sicht jedoch lediglich eine Jahrmarktattraktion ohne Begeisterungswert.
Daher fordern wir, dass die Geschäftsführung der städtischen BUGA GmbH im Laufe der nächsten sechs Monate ein “Attraktivitätskonzept“ für diese Veranstaltung vorlegt. Aufgabe dieses Attraktivitätskonzeptes ist es, plausibel darzustellen, mit welchen Attraktionen mit entsprechendem Neuigkeitswert mit hoher Wahrscheinlichkeit Besucherzahlen erreicht werden können, die es ermöglichen, dass alle der BUGA zuzurechnenden temporären Kosten aus geplanten Einnahmen der BUGA (Eintritt, Mieten, Lizenzen, Sponsoren, Stadt- und Landeszuschuss) finanziert werden können.
Natürlich muss auch ein überzeugendes Attraktivitätskonzept offen sein für Ergänzungen in den nächsten Jahren, an die heute noch niemand denkt. Dennoch, erst wenn dieses erste Attraktivitätskonzept vorliegt, wird man zu erwartende Einnahmen und zu erwartenden Subventionsbedarf realistischer schätzen können als jetzt.
Bis dahin halten wir es für voreilig, wie von der Verwaltung für die sog. “Leitentscheidung“ gefordert, schon jetzt nicht nur die Entwurfsplanung für den Grünzug zu genehmigen, sondern auch die vollständige Umsetzung. Aus unserer Sicht ist die vorgelegte Planung professionell, und sie ist im Laufe des Planungsprozesses überzeugender geworden. Jedoch sind nicht alle Elemente der Planung für den auf Dauer angelegten Grünzug erforderlich. Die kann man zunächst zurückstellen.
Weder für die Funktionsfähigkeit noch für die Anmutung des Grünzuges sind z.B. der Panoramasteg, der See oder die U-Haller zwingend. Dafür eingeplante Mittel können grundsätzlich effektiver – nicht nur, aber auch – in den bestehenden, vernachlässigten Parks eingesetzt werden. Was davon als flankierende Landmarken im Hinblick auf die BUGA eventuell doch noch realisiert werden sollte, kann wie gesagt unseres Erachtens erst entschieden werden, nachdem das BUGA-Attraktivitätskonzept vorliegt.
Ein weiterer noch zu klärender Punkt ist, wie die Kosten für die beiden verbundenen Vorhaben Grünzug und BUGA gesteuert und begrenzt werden. Dabei war als Zielgröße für uns von Anfang an nicht der anteilige oder gesamte Aufwand für beide Projekte ausschlaggebend, sondern die Summe, die nach Abzug aller Erlöse vom Mannheimer Steuerzahler zu tragen sein wird. Dafür waren als Info für den Bürgerentscheid € 76 Mio. genannt worden. Dabei muss es, wenn es nach uns geht, bleiben.
Damit es dabei bleiben kann, müssen unter anderem die Grundstückserlöse ungeschmälert fließen, die für die Wohnbaugrundstücke am nördlichen Rand eingeplant sind. Auf diesen Zusammenhang hatte die CDU aufmerksam gemacht. Sozialauflagen für Investoren, die zu Mindereinnahmen führen, müssen hier ausgeschlossen bleiben.
Unsere Forderungen für den kommenden Dienstag sind lokalpatriotisch, maßvoll und für niemanden a priori unannehmbar. Sollte die Leitentscheidung am Ende scheitern, wird es jedenfalls nicht an uns gelegen haben.