Residenzpflicht – Populismus à la SPD

“Ich weiß es, wenn ich es sehe.” war die clevere Antwort von Potter Stewart, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, auf die Frage nach einer Definition für Pornografie. So ist es auch mit populistischen Forderungen. Man erkennt deren Populismus, wenn man sie hört.

Ein schönes Beispiel ist der jüngste Einfall der SPD-Fraktion: Sie fordert eine Residenzpflicht für leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Mannheim. Ihr missfällt, dass aktuell 44% der städtischen Mitarbeiter außerhalb von Mannheim wohnen. 1999 waren es noch lediglich 34%. Und weil eine Pflicht doch irgendwie belastet, soll sie natürlich nur für die Leitenden gelten.

Residenzpflicht hört sich gut an. Die Stadt als Schicksalsgemeinschaft, in die die Neueingestellten doch bitte eintreten und Freud und Leid der Einwohner teilen. Immerhin werden sie ja vom kommunalen Steuerzahler bezahlt. Da kann man wohl erwarten, dass sie sich nicht im Speckgürtel die Rosinen herauspicken. Genau so verwerflich wäre es, würden sich städtische Angestellte durch Wegzug den segensreichen Wirkungen jahrzehntelanger SPD-Politik entziehen wollen. Lokalpatriotismus ist Pflicht, und städtischer Bediensteter sein heißt, um ihrer selbst willen in der Stadt zu wohnen. Natürlich gibt es auch eine Bringeschuld, wenigstens einen geringen Teil des eigenen Gehaltes durch örtliche Steuern und Abgaben zu finanzieren und bei der Zuweisung von Landesmitteln als Einwohner mitzuzählen.

Aber leben wir nicht in einem Rechtsstaat? Was sagt unsere Verfassung? Haben wir nicht die freie Wahl des Wohnortes? Und was ist mit den Rechten von Ehepartnern, Lebenspartnern, Kindern? Mitgefangen-mitgehangen? Nötigung zum Umzug (oder zum Dableiben)? Durch Drohungen oder durch Liebesentzug?  Residenzpflicht als Pflicht zur Wochenendbeziehung mit Bude in Mannheim?

Und wie durchsetzen? Mit einer (außer in begründeten Ausnahmfällen) unwirksamen Vertragsklausel? Mit offiziösem Mobbing? Also mal ehrlich: diese Forderung ist Populismus pur.