Die Partei Allianz für Fortschritt und Aufbruch wird sich von ihrer Kurzbezeichnung “ALFA“ trennen. Grund ist ein Hinweis des OLG München, die Berufungsklage der Partei gegen ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Augsburg als unbegründet zurückweisen zu wollen. In dem Urteil war der Partei auf Antrag des Vereins „Aktion Lebensrecht für Alle“ untersagt worden, die Kurzbezeichnung
“ALFA“ in Alleinstellung oder gegenüber dem Parteinamen hervorgehobener Form zu verwenden.
Wie Generalsekretär Jürgen Joost auf einem Delegiertenparteitag in Frankfurt mitteilte, auf dem in erster Linie Änderungen der Satzung, der Finanz- und Beitragsordnung sowie der Schiedsgerichtsordnung beschlossen wurden, wird die Partei in Kürze auf einem außerordentlichen Bundesparteitag über einen möglichen neuen Parteinamen befinden. Ergänzend zu einer bereits eingesetzten Namenskommission sollen dabei die Mitglieder intensiv einbezogen werden. In dem Zwang zur Änderung bestehe auch die Chance, mit einem neuen Parteinamen gleichzeitig eine politische Positionierung zu verbinden, die aus dem bestehenden Namen nicht unbedingt abzuleiten sei.