Ratsgruppe

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140722_Gemeinderat 14-19 Konstituierung_WebDankenswerterweise haben uns die Wähler am 22. Mai 2014 mit vier Mandaten ausgestattet. D.h., wir könnten eine “kleine” Fraktion bilden. Momentan sind wir jedoch eine Gruppe. – Dabei sind Fraktionen und Gruppen so in der Gemeindordnung für Baden Württemberg gar nicht vorgesehen. Dort gibt es nur den Gemeinderat.
Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde. Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Gemeinderat bestimmte Angelegenheiten überträgt. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister (Gemeindeordnung BW).

Aber ohne Fraktionen und Gruppen wäre der Gemeinderat einer (Groß-)Stadt nicht arbeitsfähig. Daher sieht die Geschäftsordnung des Gemeinderates die Bildung von Fraktionen vor. Mindestens vier Mandate sind erforderlich für eine “kleine”, acht für eine “mittlere” und dreizehn für eine “große” Fraktion.

Der Fraktionsstaus ist wichtig für die Chancen auf politische Wirksamkeit. “Einzelkämpfer” haben praktisch kaum Einflussmöglichkeiten. Von der Größe der Fraktion hängt auch deren materielle Unterstützung durch Personal und Büroausstattung ab. Diese ist in Mannheim nicht üppig aber fair. Immerhin sollen 48 Stadträte eine Verwaltung mit mehreren Tausend Mitarbeitern und einen milliardenschweren Haushalt überwachen.